Veranstaltung

Teilnahmebedingungen

Rechtliche Hinweise zur Teilnahme an unseren Veranstaltungen. Bitte akzeptieren Sie diese auf dem Formular zur Anmeldung zur Veranstaltung.

Mit Ihrer Anmeldung zu einer Veranstaltung der Hamburgischen Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V. (HAG) oder der HAG-Kontor gGmbH (im Folgenden: des Veranstalters) erkennen Sie folgende Teilnahmebedingungen an und haben die Informationen nach der Datenschutz-Grundverordnung über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihrer Rechte als Teilnehmer:in zur Kenntnis genommen:

§ 1 Anmeldung/Anmeldebestätigung

Anmeldungen zu Veranstaltungen müssen grundsätzlich schriftlich mittels Online-Anmeldung eingehen, sofern nichts Abweichendes in der Einladung oder Bekanntmachung zur Veranstaltung angegeben ist.
Die Anmeldungen werden entsprechend des Eingangsdatums berücksichtigt. Eine entsprechende Anmeldebestätigung wird Ihnen per E-Mail zugesandt.

Die Anmeldung ist verbindlich.

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§ 2 Teilnahmegebühren und Rechnung

Der Teilnahmebetrag versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin.

Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen verschicken wir die Rechnungen an die angegebene Rechnungsadresse digital per E-Mail. Unter Umständen kann die Rechnungslegung auch nach der Veranstaltung erfolgen.

Anreisen und Übernachtungen sind selbst zu organisieren, zu buchen und zu bezahlen.

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§ 3 Stornierung, Absage, Erstattung von Teilnahmegebühren

Eine Stornierung der Teilnahme an einer kostenpflichtigen Veranstaltung muss bis maximal zwei Wochen vor der Veranstaltung schriftlich per Mail oder Brief vorliegen (Datum des Poststempels oder E-Mail-Protokolls). Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird bei kostenpflichtigen Veranstaltungen die volle Teilnahmegebühr berechnet.

Falls Sie Ihren Platz an eine andere Person vergeben möchten, teilen Sie uns dies bitte per E-Mail mit. Den Tausch nehmen wir unentgeltlich vor.

Änderungen, z.B. den Wechsel zu einem anderen Tagungsort, angekündigte Referent:innen durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen, behält sich der Veranstalter vor. Soweit der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird, berechtigen eine solche Änderung nicht zum Rücktritt vom Vertrag.

Eine Absage von Veranstaltungen, etwa mangels ausreichender Teilnahmezahl, bleibt dem Veranstalter vorbehalten. Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden ohne Abzug zurückerstattet. Ein anderer Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen.

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§ 4 Ausfall einer Veranstaltung bei höherer Gewalt

(a) Online-Veranstaltungen:

Im Falle von höherer Gewalt, die zur Absage oder Verschiebung einer Online-Veranstaltung führt, werden die bereits entrichteten Teilnahmegebühren ohne Abzug erstattet oder es wird zeitnah ein Ersatztermin angeboten. Höhere Gewalt umfasst alle Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegen und die Durchführung der Veranstaltung unmöglich oder unzumutbar machen, wie beispielsweise Strom- oder Internetausfall. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen. Der Veranstalter wird die Teilnehmenden so schnell wie möglich über den Ausfall oder die Verschiebung der Veranstaltung informieren.

(b) Präsenz-Veranstaltungen:

Im Falle von höherer Gewalt, die zur Absage oder Verschiebung einer Präsenz-Veranstaltung führt, werden die Teilnahmegebühren nicht erstattet. Höhere Gewalt umfasst alle Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegen und die Durchführung der Veranstaltung unmöglich oder unzumutbar machen, wie beispielsweise Naturereignisse, Konflikte, Arbeitsniederlegungen, Gesundheitskrisen, behördliche Anordnungen oder andere unvorhersehbare und unvermeidbare Umstände. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen. Der Veranstalter wird die Teilnehmenden so schnell wie möglich über den Ausfall oder die Verschiebung der Veranstaltung informieren.

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§ 5 Technische Probleme bei Online-Veranstaltungen

Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für technische Probleme, die bei den Teilnehmenden während einer Online-Veranstaltung auftreten können. Dazu zählen unter anderem Probleme mit der Internetverbindung, der Hardware oder der Software des Teilnehmenden. Der Veranstalter wird jedoch sein Bestes tun, um technische Unterstützung anzubieten und Lösungen für auftretende Probleme bereitzustellen, sofern dies innerhalb ihrer Möglichkeiten liegt. Es obliegt den Teilnehmenden, sicherzustellen, dass sie über die erforderliche technische Ausstattung verfügen, um an der Veranstaltung teilzunehmen.

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§ 6 Datenschutz

Mit Ihrer verbindlichen Veranstaltungsanmeldung willigen Sie in die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung der Veranstaltung und zur Veröffentlichung Ihres Namens, Vornamens, Titels und Ihres Unternehmens ein.

Sie erklären sich durch Ihre verbindliche Anmeldung damit einverstanden, dass die angegebenen Daten (Vor-, Nachname, Titel und Unternehmen) auf der Teilnehmendenliste der Veranstaltung veröffentlicht werden. Die Teilnehmendenliste den Referent:innen und Veranstaltungspartner:innen in gedruckter oder digitaler Form zur Verfügung.

Wir informieren Sie nach Art. 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) gerne und ausführlich über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (nachfolgend nur noch „Daten“ genannt). Durch die EU-DSGVO sind uns einige sinnvolle Pflichten auferlegt, um den Schutz Ihrer Daten bei der Verarbeitung sicherzustellen. In den Informationen nach der Datenschutz Grundverordnung über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihrer Rechte als Teilnehmer:in finden Sie eine Zusammenstellung darüber, zu welchem Zweck und wie lange wir Ihre Daten verarbeiten. Und Sie finden einen Katalog Ihrer Rechte als betroffene Person.

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§ 7 Urheberrecht

Sämtliche Tagungsunterlagen unserer Veranstaltungen sind urheberrechtlich geschützt. Dies gilt sowohl für unsere Präsenz- als auch für Online-Veranstaltungen. Den Teilnehmer:innen wird ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch eingeräumt. Es ist dem/der Teilnehmer:in und Dritten insbesondere nicht gestattet, die Tagungsunterlagen – auch auszugsweise – inhaltlich oder redaktionell zu ändern oder geänderte Versionen zu benutzen, sie für Dritte zu kopieren, auch nicht mittels Screenshots, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, ins Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Etwaige Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden.

Für alle im Zeitraum der Veranstaltung - Präsenz oder Online - beabsichtigten Film- und Tonmitschnitte muss vorab die Genehmigung des Veranstalters eingeholt werden. Fotografien sind unter Berücksichtigung der Rechte Dritter in angemessenem Umfang für private Zwecke gestattet. Für etwaige inhaltliche Unrichtigkeiten der Vorträge und Dokumentationen übernimmt der Veranstalter keinerlei Verantwortung oder Haftung.

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§ 8 Foto- und Filmaufnahmen

Bei den Veranstaltungen des Veranstalters werden unter Umständen Foto-, Ton- und Filmaufnahmen angefertigt, die in verschiedenen On- und Offline-Medien veröffentlicht werden. Diese Aufnahmen sind mit der bildlichen Darstellung von anwesenden Personen verbunden, wobei die Personenauswahl zufällig erfolgt. Eine Darstellung der Bilder erfolgt auf der Homepage, in Printmedien (und ggf. in Social-Media-Kanälen) des Veranstalters. Dies gilt auch für Veranstaltungen, die in Kooperation mit Dritten angeboten werden.

Mit dem Betreten der Veranstaltungsräume erfolgt die Einwilligung des/der Teilnehmer:in zur unentgeltlichen Veröffentlichung in vorstehender Art und Weise und Verbreitung und/oder zeitlich uneingeschränkten Speicherung und Zugänglichmachung des aufgenommenen Bild-, Ton- und Filmmaterials im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters. Die Persönlichkeitsrechte bleiben in jedem Fall gewahrt.

Sollte der/die Teilnehmer:in im Einzelfall nicht mit der Veröffentlichung seiner/ihrer Person einverstanden sein, bitten wir um die unmittelbare Mitteilung bei den Verantwortlichen des Veranstalters und dem/der Fotografierenden.

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Stand: 09.04.2025

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