Mitmachen

Gesunde Schule
gut gestalten!

Jedes Jahr schreiben wir den Gesundheitspreis für Schulen aus. Das Ziel: Gesundheitsförderung nachhaltig verankern, damit alle an Schule Beteiligten gesund lernen, leben und arbeiten können.

Symbolbild Gesunde Schule
Gesundheitsförderung unterstützt gute Rahmenbedingungen im Lebensumfeld Schule

Aktuelles

Wir gratulieren:  38 Hamburger Schulen erhalten die Auszeichnung „Gesunde Schule“

Gesunde Schule 2022/2023: Auszeichnungs-Rekord im Jubiläumsjahr!

Am 7. November 2023 haben 38 Schulen den Titel „Gesunde Schule 2022/23“ erhalten. So viele wie noch nie! Gleichzeitig feiert die Auszeichnung ihr 25. Jubiläum. Die ausgezeichneten Aktivitäten sind vielfältig: Ob eine AG Gesunde Schule, ein „bunter Schulhof“, Achtsamkeitstraining für Lehrkräfte, der Bau einer Freilufthalle, Sporttuniere und Tanzprojekte, die Durchführung des Herzretter-Trainings, Social Walks oder eine Queer-AG. 

Zur Übersicht aller ausgezeichneter Schulen und ihrer Projekte
Zur Pressemitteilung vom 8. November 2023

Gesunde Schule ist kein Wettbewerb im üblichen Sinne. Alle Schulen haben die gleichen Chancen, unabhängig davon auf welchem Stand der Gesundheitsförderung sie bereits sind. Es geht darum, auf dem bestehenden Level neue gesundheitsförderliche Ziele anzustreben und zu erreichen. Grundvoraussetzung ist, dass drei Themen der Gesundheitsförderung aus den Handlungsfeldern in dem laufenden Schuljahr bearbeitet oder weiterentwickelt werden.

Die Auszeichnung erhalten Schulen, die nachweislich während des Schuljahres gesundheitsfördernde Verhaltensweisen und Strukturen an ihrer Schule verbessern. Bewerben können sich alle Hamburger Schulen.

Die HAG vergibt die Auszeichnung jährlich in Kooperation mit dem Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB). Die Auszeichnung wird aus Mitteln der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) sowie aus Projektmitteln der Krankenkassen (GKV) gefördert.

Teilnahme Ausschreibung Gesunde Schule

Die Bewerbungsphase für die Ausschreibung 2023/24 ist beendet.

Bitte melden Sie sich bis zum 30. November des laufenden Jahres für die aktuelle Ausschreibung der Gesunden Schule an.

Im Folgenden finden Sie den Ausschreibungs-Flyer zur Ausschreibung 2023/24 sowie den Teilnahmebogen. Bitte füllen Sie den Teilnahmebogen digital aus. Eine Unterschrift der Schulleitung wird nicht benötigt.

Bewerbungsverfahren:

Bestandsaufnahme machen

  • Erhebung des Ist-Zustandes zu Beginn des Schuljahres
    (Was gibt es bereits im Bereich Gesundheitsförderung?)

Brainstorming

  • Zielsetzung des Soll-Zustandes zum Ende des Schuljahres
    (In welchen drei Handlungsfeldern will die Schule aktiv sein? Welche neuen Aktivitäten sollen umgesetzt, welche laufenden ausgebaut werden?)

Planung vornehmen

  • Planung der Umsetzung vom Ist- in den Soll-Zustand
    (Konzeptschritte entwickeln. Die Entwicklung kann über einen längeren Zeitraum angedacht werden)

Teilnahmebogen ausfüllen

Prozess dokumentieren

  • Den Prozess (kontinuierlich) dokumentieren
    (Was für Fragen tauchen auf? Wie verläuft die Planungsarbeit? Wer wird einbezogen? Wer ist verantwortlich? Wie verläuft die Zusammenarbeit? Welche kritischen Situationen gibt es? Wie werden Probleme gelöst?)
  • Die Öffentlichkeit informieren
    (z.B. durch Ausstellungen, Tag der offenen Tür, Schulzeitung, Internet, Stadtteilzeitung)

Dokumentation am Ende des Schuljahres einsenden

  • Die Dokumentation wird am Ende des Schuljahres in digitaler Form eingesandt. Fotos, Arbeitsblätter oder anderes Material ergänzen die schriftlich verfasste Verlaufsdokumentation der durchgeführten Maßnahmen.
     

    Wichtig: Sie müssen nicht erneut beschreiben, was Sie bereits in vorherigen Ausschreibungen eingereicht haben. Sie können sich wie folgt darauf beziehen: Benennen Sie, seit wann und wie Sie das Handlungsfeld verankert haben und zeigen Sie stichwortartig auf, welche Maßnahmen oder Projekte Sie durchführen. Machen Sie zudem die Entwicklungsperspektive in den bereits verankerten Handlungsfeldern deutlich und geben Sie an, wie Sie Bestehendes mit neuen Elementen verknüpfen.

    Den Dokumentationsbogen sowie die Kriterien zur Vergabe der Auszeichnung können Sie hier herunterladen:

Die Auszeichnung der Gesunden Schulen findet jedes Jahr im November im Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) statt.

Bereich schließen

Die gesundheitsfördernde Schule

Gesundheitsförderung in Schulen gilt als tragfähiges Schulentwicklungskonzept, dessen Bedeutung sowohl für Lernende und Lehrende als auch für das Gesamtsystem Schule unbestritten ist. Die Prioritäten jeder Schule, die sich auf den Weg zu einer „Gesunden Schule“ machen möchte, können nur von den Beteiligten (Lehrkräfte, Schüler:innen, Eltern, nicht unterrichtendes Personal) selbst gesetzt werden. Eine gesundheitsfördernde Schule erprobt und entwickelt die Gestaltung der Schule unter dem Aspekt, dass alle am Schulleben Beteiligten ihre Gesundheitspotenziale entfalten können. Es gibt keine Patentrezepte, die unabhängig vom Schultyp und den spezifischen Voraussetzungen einer Schule zu einer „Gesunden Schule“ führen. Jedoch hat die Umsetzung des Konzepts einer gesundheitsfördernden Schule in Hamburg bereits viele Beispiele gelungener Praxis hervorgebracht, beispielsweise Aktive Pause, gute Schulverpflegung, Bewegungsräume, gute Atmosphäre, Sucht- und Gewaltprävention, Stressmanagement, Partizipation und Kooperation, Abfallvermeidung, Lehrkräftegesundheit.

Was können Schulen tun, um beispielsweise

  • eine gemeinsame Haltung zur Gesundheitsförderung an Schulen zu entwickeln?
  • Zusammenarbeit gut zu gestalten?
  • Kooperationen dauerhaft und verbindlich im Schulsystem zu verankern?
  • partizipative Prozesse mit Gewinn für alle Beteiligten zu initiieren?
  • den Ganztag für praktische Angebote zur Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu nutzen?
  • bei Problemen hinzuschauen und konkrete Unterstützung anzubieten?
  • attraktive Pausenformate für Schüler:innen jeden Alters zu entwickeln?
  • Bewegung in Unterrichtsfächer zu bringen?
  • die Schulverpflegung in den schulischen Alltag zu integrieren?
Bereich schließen

Handlungsfelder

Welche Handlungsfelder kommen in Frage?

  • Bewegungsförderung:
    Aktive Pause, Bewegungsspielräume im Unterricht, Psychomotorische Bewegungsangebote, Schulmannschaften, Verleihservice von Sport- und Spielgeräten, sportaffine Ausflüge, Laufspiele, Kooperationen mit Sportvereinen u.a.
  • Sicherheit:
    Schulwegsicherheit, Hygienepläne, Unfallverhütung, Erste Hilfe-Lerneinheiten, Schulsanitätsdienst, Arbeitsschutz im Zusammenhang mit dem Betriebspraktikum u.a.
  • Schulverpflegung und Ernährungsbildung:
    Angebot von regionalen Lebensmitteln der Saison, kooperative Einkaufs- und Verpflegungsmodelle, offene Schulkantinen (Stadtteilkantinen), Wertschätzung von Lebensmitteln, Verarbeitung und Vermarktung nachhaltiger Produkte, kochkurse, Fair Trade-Aktionen, Steigerung des Anteils der am Mittagessen teilnehmenden Schülerinnen und Schüler, Bewertung des Essensangebots durch Schülerinnen und Schüler, Lärmreduktion in der Mensa, Schulgarten u.a.
  • Stärkung psychosozialer Kompetenzen und Persönlichkeitsentwicklung:
    Förderung von Life Skills und Lebensweltkompetenz, Förderung von Resilienz und Selbstwirksamkeit u.a.
  • Stressbewältigung:
    Ruhe und Entspannung sowie Abbau von Leistungsdruck und Prüfungsangst, Ruheräume, Yogakurse am Nachmittag u.a.
  • Gewaltprävention:
    Konfliktbewältigung und Verbesserung der Streitkultur, Reflexion der Umgangsformen, Aufstellen von Schulregeln u.a.
  • Suchtprävention:
    Nichtraucherförderung, Umgang mit Medien u.a.
  • Gestaltung des Schulgeländes:
    Schaffung gesundheitsförderlicher Lebenswelten in Schulräumen und auf dem Schulhof, Raum- und Gebäudegestaltung, bewegungsförderliche Schulgeländegestaltung
  • Gesundheit der Lehrkräfte sowie des Schulpersonals:
    betriebliche Gesundheitsförderung
Bereich schließen

Jury

Über die Vergabe der Auszeichnungen entscheidet eine unabhängige Jury.

Mitglied in der Jury Gesunde Schule sind:

  • Julia Boldt, Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde)
  • Silke Bornhöft, Vernetzungsstelle Schulverpflegung Hamburg, HAG
  • Natascha Herden, Behörde für Schule und Berufsbildung | Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI)
  • Petra Hofrichter, Hamburgische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V. (HAG)
  • Olivia Maloku, Unfallkasse Nord
  • Andrea Rodiek, SuchtPräventionsZentrum Hamburg (SPZ)
  • Michael Schulz, Techniker Krankenkasse
  • Andrea Thiele, Schulärztlicher Dienst
Bereich schließen

Datenschutzhinweise für die Auszeichnungsveranstaltung

Datenschutzhinweise zur Herstellung und Verwendung von Fotoaufnahmen gemäß Art. 13 DSGVO

1. Name und Kontaktdaten der Verantwortlichen

Unsere Kontaktdaten als Verantwortliche lauten:
Hamburgische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V. (HAG)
Vertreten durch den Vorstand,
Hammerbrookstraße 73
20097 Hamburg
Telefon: 040 2880364 0
Fax: 040 2880 364 29
Email: buero@hag-gesundheit.de

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter
Dr. Ralf Güstel
E-Mail: datenschutz@gem-gruppe.de

2. Zweck der Verarbeitung

Die Fotos dienen ausschließlich der Öffentlichkeitarbeit der Hamburgischen Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V. (HAG), des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung sowie des vdek.

3. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Verarbeitung von Fotos (Erhebung, Speicherung und Weitergabe an Dritte (s. unter 4.)) erfolgt aufgrund ausdrücklicher Einwilligung des/der Personensorgeberechtigten bzw. des/der Betroffenen gemäß Art. 6 Absatz 1 DSGVO. Die Veröffentlichung ausgewählter Bilddateien in (Print-)Publikationen der HAG  sowie auf deren Homepage o.ä. ist für die Öffentlichkeitsarbeit der HAG erforderlich und dient der Wahrnehmung berechtigter Interessen der Beteiligten (Art. 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO).

4. Kategorien von Empfänger*innen personenbezogener Daten

Die Fotos werden nicht an Dritte weitergegeben.

5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Die Fotos, die zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit der HAG gemacht werden, werden vorbehaltlich eines Widerrufs der Einwilligung des/der Betroffenen auf unbestimmte Zeit zweckgebunden gespeichert.

6. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Die Einwilligung zur Verarbeitung der Fotos kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

7. Betroffenenrechte

Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:

a) Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

b) Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

c) Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18, 21 DSGVO)

d) Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen ggf. ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

e) Sollten Sie von den genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Verantwortliche, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenaufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO. Möchten Sie Ihr Recht auf Beschwerde wahrnehmen, können Sie diese an den unter Ziffer 1 genannten Datenschutzbeauftragten oder an die zuständige Datenaufsichtsbehörde wie folgt richten:

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Kurt-Schumacher-Allee 4
20097 Hamburg
Telefon: 040 42854 4040
E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de

Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO

1.  Einzelfallbezogenes Widerspruchsrecht

 Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO (Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse) und Art. 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese   Bestimmung gestütztes Profiling im Sinne von Art. 4 Nr. 4 DSGVO. Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir         können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.

2.   Widerspruchsrecht gegen eine Verarbeitung von Daten für Zwecke der Direktwerbung

 Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nicht für Zwecke der Direktwerbung. Der Widerspruch wirkt für die Zukunft. Er kann formfrei erfolgen und sollte an die Adresse der HAG (s. Ziffer 1) gerichtet sein.

Bereich schließen
Nach obenTeilenDrucken

Seitenbereichsmenü

Nach dem Ende des Seitenbereichsmenü zurück zum Anfang des Seitenbereichsmenü