Hamburgische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V.

Motiv: HAG, Foto HAG
 

Verwendungsnachweis

Die Finanzmittel müssen in dem Haushaltsjahr ausgegeben werden, in dem sie bewilligt wurden.
Die ordnungsgemäße Verwendung muss nachgewiesen werden durch:

 
  • Verwendungsnachweis
  • Projektabrechnung
  • Originalbelege
  • Sachbericht.
 

Dokumente zum Herunterladen

Formulare für Projektabrechnung und Verwendungsnachweis können Sie hier herunterladen.

 
 
 
Aktualisiert: 06.12.10 12:08 von Susanne Wehowsky