Hamburgische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V.

Motiv: HAG, Foto HAG
 

Leitlinien der Projektförderung der HAG

Die HAG kann Gesundheitsprojekte finanziell unterstützen. Haben Sie Fragen dazu? Gern beraten wir Sie und erläutern Ihnen die Leitlinien der Projektförderung. In Einzelfällen steht die HAG auch als Kooperationspartnerin zur Verfügung.

 

Welche Projekte sind förderungswürdig?

Förderungswürdig sind Hamburger Projekte, die den Gesundheitszielen der Ottawa-Charta von 1986 entsprechen. Gesundheit wird dabei als körperliches, psychisches und soziales Wohlbefinden verstanden. Mögliche Projektziele sind die Schaffung gesünderer Lebensverhältnisse, die Senkung von Gesundheitsrisiken, der Abbau von Benachteiligung, die Stärkung der Selbsthilfe und der Erhalt gesunder Lebensweisen. Die Projekte sollten insgesamt der Vermeidung und Bewältigung von Krankheit und Behinderung dienen. Sie sollten Bezug nehmen auf die Lebenswelten Kita, Schule, Betrieb oder Stadtteil. Sie sollten auf innovative Weise dazu beitragen, Lücken in der Gesundheitsversorgung zu schließen.

 

Mögliche Themenfelder

  • Ernährung
  • Bewegung
  • Stress/Entspannung
  • Sucht
 

Welche Projekt-Ziele werden gefördert?

Die HAG-Projektförderung orientiert sich an den Zielen des Landespräventionsprogramms "Pakt für Prävention - Geimeinsam für ein gesundes Hamburg". Es werden somit vornehmlich Projekte gefördert, die zur Zielerreichung beitragen.

Im Handlungsfeld "Gesund aufwachsen" zählen dazu:

 
  • Stärkung der Kompetenzen rund um Schwangerschaft und Geburt insbesondere bei sozial benachteiligten Eltern und Sicherung von Zugängen zu wichtigen Ressourcen für Gesundheit und Lebensqualität (z.B. Hebammen- und Ärzteversorgung)
  • Stärkung der Kita als einen gesundheitsförderlichen Lebens- und Lernort für Kinder, Eltern und pädagogische Fachkräfte im Stadtteil
  • Ausbau der Kooperationen im Umfeld der Kita zur Durchführung gemeinsamer Maßnahmen
  • Gesundheitsförderung als Teil der Schulentwicklung verbessert Bildungs- und Schulqualität
  • Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens aller an der Schule Beteiligten
  • Wohnortnnahe Angebote im Stadtteil
  • Bewegungsförderung im Stadtteil
 

Was sollten Sie bei einem Projektantrag beachten?

  • Mit der Maßnahme sollte erst nach Bewilligung begonnen werden.
  • Eine Gesamtfinanzierung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Eigenmittel müssen ausgewiesen werden.
  • Wenn ein Projekt von der HAG finanziert wird, ist die Finanzierung durch weitere Krankenkassenmittel ausgeschlossen.
  • Ein Projekt kann nicht wiederholt finanziert werden.
  • Für Referentinnen und Referenten aus dem öffentlichen Dienst kann kein Honorar beantragt werden.
  • Einzelpersonen werden nicht gefördert.
  • Das Projekt sollte Multiplikatoren/innen einbinden und durch eine anschließende Evaluation übertragbar werden.
 

Was sollte im Projektantrag stehen?

Folgende Punkte sollte der Projektantrag, der nicht länger als vier Seiten sein sollte, enthalten:

 
  • Antragsteller/Institution/Veranstalter
  • Thema/Titel
  • Projektbeschreibung
  • Zielgruppen und Anzahl der Teilnehmer/innen
  • Ziele
  • Projektdauer/-zeitraum/-datum
  • Projektort/Veranstaltungsort
  • Projektpartner/Kooperationspartner
  • Bezug zur Gesundheitsförderung
  • Sonstiges (wichtige Details zum Projekt)
  • Vollständiger Finanzplan über die Gesamtkosten des Projekts
 

Was ist bei einer Förderung zu beachten?

Bei Veröffentlichungen im Rahmen geförderter Projekte muss auf die Finanzierung durch die HAG hingewiesen werden. Nach Ende der Maßnahme sind ein detaillierter Abschlussbericht und eine Abrechnung mit Verwendungsnachweisen inkl. Originalbelegen vorzulegen.

 

Wer kann eine Projektförderung erhalten?

Gefördert werden gemeinnützige Aktivitäten von Vereinen, Initativen oder Gruppen. Wirtschaftsunternehmen erhalten keine Projektförderung durch die HAG, weil ein privatwirtschaftliches Interesse vermutet wird.

 

Dokumente zum Herunterladen

Finanzierungsplan
Leitlinien Projektförderung
Vergabekriterien

 
Logo Projektförderung

Projekte, die durch die HAG gefördert werden, müssen mit dem HAG-Logo darauf hinweisen. Das Logo ist in unterschiedlichen Dateiformaten erhältlich.

 

Die Projektmittelvergabe orientiert sich an den Zielen des "Pakts für Prävention", dem Hamburger Landespräventionsprogramm.
Weitere Infos

 
 
 
Aktualisiert: 26.01.12 09:50 von Susanne Wehowsky