Die HAG fördert Projekte
Der HAG stehen Gelder zur Verfügung, um Projekte der Gesundheitsförderung finanziell zu unterstützen. Sie wollen als Verein, Initiative oder Gruppe eine gute Projektidee in Hamburg in die Tat umsetzen? Ihnen fehlt aber das nötige Geld dazu? Dann stellen Sie einen Antrag auf Projektförderung an die HAG!
Die Gelder für den „Projektfördertopf“ stammen von der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) und von den Hamburger Krankenkassen (GKV).
Die Krankenkassen stellen – gemäß Sozialgesetzbuch V, § 20 Prävention und Selbsthilfe – Mittel für primäre Prävention zur Verfügung. Diese Prävention soll den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern und insbesondere einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen erbringen.
Was wird gefördert?
Wenn Sie sich um Fördermittel bewerben wollen, müssen sie einen nachvollziehbaren Antrag inklusive eines detaillierten Finanzplanes an die HAG stellen. Die Förderung aus dem Etat der HAG ist projektbezogen. Förderfähig sind sowohl Honorare als auch Sachmittel. Auch eine Anschub- und Übergangsfinanzierung ist möglich, wenn eine Anschlussfinanzierung durch Dritte in Aussicht steht.
Die HAG fördert bevorzugt innovative Projekte und solche, die Lücken in bestehenden Angeboten der Gesundheitsförderung in Hamburg schließen. Anträge, die vorwiegend ein Forschungsvorhaben betreffen, werden nicht gefördert. Mehr Informationen zur Vergabepraxis erhalten Sie unter Leitlinien.
Welche Projekt-Ziele werden gefördert?
Die HAG-Projektförderung orientiert sich an den Zielen des Landespräventionsprogramms "Pakt für Prävention". Es werden somit vornehmlich Projekte gefördert, die zu dessen Zielerreichung beitragen.
Antragsfristen
Viermal im Jahr entscheidet die HAG-Finanzgruppe über die Vergabe von Projektmitteln. Bitte reichen Sie Ihren Förderantrag ein bis zum
31. Januar
15. Mai
15. August
15. Oktober